Wir betreuen Wohnungseigentümergemeinschaften in Roth und Umgebung.
Eigentümer schätzen uns als modernen Partner für die umfassende Hausverwaltung.
Auf den folgenden Seiten beschreiben wir unsere Leistungen. Bei Interesse fordern Sie bitte einfach ein unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Das Wohnungseigentumsrecht basiert auf dem "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht" (WEG), kurz Wohnungseigentumsgesetz genannt. Es trat im März 1951 in Kraft. Vorher war es nicht möglich, einzelne Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus getrennt zu verkaufen. Es gab lediglich das Eigentum an dem gesamten Grundstück einschließlich der gesamten Immobilie. Sämtliche Wohnungen in dieser Immobilie gehörten damit zwingend dem Grundstückseigentümer. Mit dem WEG sollte insbesondere die Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg gelindert werden. Man wollte es möglich machen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen sich an der riesigen Aufgabe des Neubaus von Wohnungen im zerstörten Deutschland beteiligen können.
Gegenüber dem Alleineigentum bietet das Wohnungseigentum deutliche wirtschaftliche Vorteile. Die Baukosten für eine Wohnung sind niedriger. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung werden auf mehrere Personen verteilt. Die hohen Kosten des Kaufs eines Grundstücks, insbesondere in großen Städten, müssen nicht von einer Person alleine getragen werden.
Quelle: Deutsche Fachakademie für Immobilienwirtschaft (DFI), Hamburg
Zum 1. Dezember 2020 sind Änderungen zum Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Diese Änderungen sind hier noch nicht eingearbeitet.